Haben Sie ein Solarprojekt, bei dem wir helfen können?
Auf die Planung kommt’s an
Wir legen viel Wert auf Ihre individuellen Wünsche, darum sehen wir uns Ihr Projekt ganz genau an. Von der Eignung einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach oder Grünfläche, bis zur Festlegung Ihrer Verbrauchszahlen. Jeder Faktor wird genau bemessen. Die Dachausrichtung, -neigung und vor allem der Zustand des Dachen spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Auf dieser Basis ermitteln wir das für Sie bestmögliche Angebot für Ihre maßgeschneiderte Solaranlage.

Profis am Werk!
Unsere Installateure sind wahre Profis! Von der Anbringung der Konstruktion, über die Verkabelung und die Legung der Leitungen, bis zur Inbetriebnahme – alles wird mit genauester Sorgfalt ausgeführt. Nach Inbetriebnahme gehen unsere Mitarbeiter sicher, dass keine Fragen zur Bedienung der Anlage offen bleiben. Je nach Anlage haben Sie Ihr persönliches Monitoringsystem. Ob mittels App auf Ihrem Handy oder Zuhause auf dem Computer – Sie haben immer den vollen Überblick über die Performance Ihrer Anlage.

Und wenn es ein Problem gibt?
Durch die Vernetzung der Anlagen in unserem Monitoringsystem, erhalten wir bei Störungen eine Benachrichtigung. Wir kümmern uns um eine rasche Behebung des Fehlers und informieren Sie über die nächsten Schritte. So gewährleisten wir schnellstmögliche Inbetriebnahme nach einem Ausfall. Wir reagieren innerhalb von 24 Stunden.

Ich will das meine Anlage in Schuss bleibt!
Gerne bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Service an. Unser Techniker schaut bei Ihnen vorbei und schaut sich Ihre Anlage an. Es wird ein Prüfprotokoll erstellt und Mängel werden beseitigt.
Erneuerbare Energien werden unterstützt!
In Österreich gibt es bundesländerspezifische Förderungen für Photovoltaik und Stromspeicher. Unten finden Sie eine kurze Auflistung der Förderungen.
Sie haben diesbezüglich Fragen? Fragen Sie uns! Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter.
Bundesweite Investitionsförderung für Klein-Anlagen (bis 5 kW) und Gemeinschaftsanlagen (bis 50 kW)
Die ersten 5 kWp einer Kleinanlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
Gefördert wird mit:
- 250 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
Gemeinschaftsanlagen werden bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kW gefördert. Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten müssen die Gemeinschaftsanlage betreiben. Jeder Beteiligte muss einen separaten Förderantrag stellen mit max. 5 kWp/Antrag; Gefördert wird mit:
- 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)
- 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

Bundesweite Tarifförderung für Anlagen auf Gebäuden 5 kWp bis 200 kWp
Die Ökostromtarifförderung gilt für PV-Anlagen auf Gebäuden die größer als 5 kWp, bis zu einer maximalen Größe von 200 kWp sind. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber einen einmaligen Investitionszuschuss. Die Höhe der Einspeisetarife sowie des einmaligen Investitionszuschusses wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Einspeisetarife für 13 Jahre.
Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert. Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt und.
Fördertarife 2019:
Förderanträge können ab 9. Jänner 2019 gestellt werden. Das Förderbudget beträg 8 Mio. Euro. Durch laufende Nachreihungen werden immer wieder Fördermittel frei. Der Einspeisetarif für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen (siehe § 6) mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, wird wie folgt festgesetzt:
Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 ……………………… 7,67 Cent/kWh
Als Investitionförderungfür die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt. Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.

Investitionszuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher
Die Antragstellung für Investitionszuschüssen gemäß § 27a ÖSG 2012 für PV-Anlagen und Stromspeicher ist ab dem 11.03.2019, 17:00 Uhr MEZ, ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage möglich.
Förderbudget:
Für die Förderung mittels Investitionszuschuss stehen 15 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon sind mindestens 9 Mio. Euro für PV-Anlagen vorgesehen, 6 Mio. Euro für die Förderung von Stromspeichern. Die Reihung erfolgt nach dem First Come – First Serve Prinzip.
Fördersatz für die PV-Anlage:
PV-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 100 kWp werden mit einem Investitionszuschuss von 250 Euro pro kWp gefördert. Bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWp bis 500 kWp wird die gesamte Anlage mit einem Investitionszuschuss von 200 Euro pro kWp gefördert. Max. werden jedoch 30 % der Investkosten gefördert.
Fördersatz für den Stromspeicher:
Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens 0,5 kWh pro kWp, max. 10 kWh pro kWp installierter Engpassleistung oder wird eine bestehende Anlage oder eine bestehende Speicherkapazität in diesem Ausmaß erweitert, kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von 500 Euro pro kWh gewährt werden. Es können bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro kW installierter Engpassleistung gefördert werden. Max. werden jedoch zwischen 45 und 65 % der förderbaren Kosten gefördert.
Mehr Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie auf hier.




